Austausch alter Kachelöfen und Kaminöfen


Typprüfung von Einzelraumfeuerstätten


Ihr vorhandener Kachelofen oder Kaminofen soll ausgetauscht werden ???

 

Sie sind von der Austauschpflicht oder Nachrüstung nach der 1.BimschV betroffen ???

 

 

Sprechen Sie uns gerne an, wir haben die notwendige Fachkenntnis und Weiterbildung um bestehende Feuerstätten vor dem Austausch zu bewahren.

 

Wenn durch eine Messung nachgewiesen werden kann, dass ihre Feuerstätte die Grenzwerte (4g CO und 0,15g Staub) einhält, darf diese an Ihrem Aufstellungsort weiterhin betrieben werden.