Heizungs-Check

EnSimiMav


Wichtige Kundeninformation für Betreiber einer Gaszentralheizung

Als Ihr Schornsteinfeger möchte ich Sie über eine gesetzliche Neuerung zur Energie- und Kosteneinsparung informieren.

 

Gemäß der am 01. Oktober 2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristige wirksame Maßnahmen, sind Betreiber einer Gaszentralheizung aufgefordert, einen "Effizienz.Check" der Anlage von einem Schornsteinfeger, einem Heizungsbauern oder Energieberater, bis zum 15.09.2024, durchführen zu lassen.

 

Der Effizienz.Check dient dazu, Energie-Einsparmöglichkeiten aufgrund ungünstiger Einstellungen oder auch energieverzehrender Anlagekomponenten aufzuzeigen.

Ziel ist es, festzustellen, ob Ihre Anlage duch veränderbare Einstellungen oder den geringinvestiven Austausch von Komponenten, Energie (Strom und Gas) einsparen kann, um für Sie Kosten und bundesweit den Erdgasverbrauch zu minimieren.

 

Als Ihr Schornsteinfegerbetrieb bieten wir Ihnen den Effizienz.Check kostengünstig für 59,99€ inkl. MwSt an. Die Durchführung erfolgt im Rahmen der Überprüfungsarbeiten nach vorheriger Beauftragung. Dies ist wichtig, damit der zusätzlich benötigte Zeitaufwand eingeplant werden kann.

 

Soll der Effizienz.Check separat und nicht im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt werden, berechnen wir 75,99€ inkl. MwSt für den Effizienz.Check.

 

Für weitere Informationen oder Beauftragung des Effizienz.Checks, können Sie sich gerne per Email mit Kundennummer und/ oder Liegenschafts-Nr. oder Adresse bei uns melden.

 

 


Der Effizienz.Check im Überblick

 

Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes ggf. optimieren zu lassen.

 

In diesem Rahmen ist zu prüfen, ob

 

  1. die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind
  2. die Heizung hydraulisch abzugleichen ist
  3. effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
  4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

 

Das Ergebnis der Prüfung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist in Textform festzuhalten. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf hinsichtlich der Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 feststellt, ist die Optimierung der Heizung nach Absatz 2 bis zum 15. September 2024 durchzuführen.

 

Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in Ihren Gebäuden zu treffen.

Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.

 

Was bedeutet eigentlich EnSimiMav? Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

 

 


Datenschutz

 

Der Auftragnehmer erhebt die Daten des Auftraggebers zum Zwecke der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

 

Personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO und der nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

 

Diejenigen personenbezogene Daten müssen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, zu deren Verarbeitung bzw. Erhebung der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist.

 

Diese und noch weitere personenbezogene Daten sind auch für die Aufnahme, Durchführung, Aufrechterhaltung und Beendigung der Geschäftsbeziehung und insbesondere für vorvertragliche, vertragliche und nachvertragliche Maßnahmen (z. B. Übersendung eines Angebots oder Vertragsformulars sowie Informationen über die vom Auftraggeber ausgeübten Heizungsüberprüfung und Heizungsoptimierungsdienst-leistungen erforderlich. Ohne die Erhebung dieser personenbezogenen Daten ist die Erreichung der vorgenannten Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. 

 

Die Verarbeitung bzw. Erhebung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt auf Grundlage der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden für die Vertragsdurchführung und zur Erfüllung von vorvertraglichen, vertraglichen und nachvertraglichen Pflichten, insbesondere der Erstellung von Vertragsdokumenten, der Abnahme von Leistungen und der Rechnungsbearbeitung verarbeitet.

 

Wenn die Verarbeitung bzw. Erhebung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Auftragnehmer unterliegt – z. B. nach der Abgabenordnung -, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO.

 

Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO erteilt, erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Forderungen des Auftragnehmers verarbeitet.

 

Für Zwecke der Direktwerbung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogenen Daten des Auftraggebers zudem auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

 

Darüber hinaus beabsichtigt der Auftragnehmer bei Erreichen seines Renteneintrittsalters oder einer Betriebsaufgabe personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO im Rahmen eines Betriebsübergangs zu verarbeiten. Weiter beabsichtigt der Auftragnehmer personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zu verarbeiten, wenn der Auftragnehmer für die Liegenschaft des Auftraggebers aus Gründen, die in der Person des Auftragnehmers liegen, keine Dienstleistungen mehr erbringen möchte. 

 

Wenn der Auftragnehmer die von Auftraggeber erhobenen Daten für andere als die vorgenannten Zwecke verarbeiten möchte, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber selbstverständlich über den beabsichtigten Verwendungszweck vorab informieren. In diesem Fall hat der Auftraggeber insbesondere das Recht, dieser anderen Verarbeitung vor der erstmaligen Verarbeitung zu widersprechen.

 

Der Auftragnehmer legt die Daten des Auftragnehmers offen bzw. übermittle diese an Empfänger, wenn dies für die Abwicklung des Vertrags oder eines vorvertraglichen Vertragsverhältnisses sowie zu den oben genannten Zwecken erforderlich ist. Zu den Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten gehören folgende Stellen:

 

             Steuerberater

             Zahlungsdienstleister

             Postdienstleister

             Softwareanbieter

 

Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

 

             Nachunternehmer

             Auditoren 

             Betriebsnachfolger

 

Die von Ihnen erhobenen Daten werden keinesfalls an Unternehmen übermittelt, deren Unternehmenszweck die Auswertung und Analyse von Kundendatensätzen ist.

 

Der Aufgeber hat das Recht, der Verwendung seiner Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem ist der Auftraggeber berechtigt, Auskunft der beim Auftragnehmer über ihn gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

 

Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit  wenden. Sie erreichen den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter folgenden Kontaktdaten: info@gds-ofr.de