Information zur  jährlichen Wartung/Prüfung von Rauchwarnmeldern


In 13 Bundesländern sind Wohnungsunternehmen und Eigentümer dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.

 

Die Wartungspflicht der Geräte kann teilweise auf die Mieter übertragen werden – doch das birgt Risiken.

 

Fast bundesweit müssen Wohnungsunternehmen und Eigentümer für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht sorgen. 

 

Doch was bedeutet die Umsetzung der Rauchmelderpflicht für Wohnungsunternehmen und Verwaltungen? Für alle bringt die Erfüllung dieser Pflicht einen großen Verwaltungsaufwand mit sich. Zunächst gilt es, Bewohner über den Einbau der Rauchmelder zu informieren und Termine abzustimmen.

 

Nach normgerechter Installation von CE-konformen Geräten und einer Einweisung der Bewohner in den Instandhaltungsprozess sollten Nutzerbroschüren übergeben werden. Und auch mit Abschluss dieser Maßnahmen sind die Wohnungsunternehmen noch nicht aus der Verantwortung entlassen:

Nach Installation der Rauchmelder sind Eigentümer verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Inspektion und Wartung überprüfen zu lassen.


Übertragung der Wartungspflicht: „Sekundärhaftung“ bleibt

 

Nach der Montage muss die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Wartung überprüft werden – nach Herstellerangaben und gemäß der Norm DIN 14676:2012. Die Verantwortlichkeit für die Sicherstellung des Betriebs der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Doch unabhängig davon, ob laut Bauordnung Eigentümer oder Mieter zuständig sind, oder die Pflicht übertragen werden kann, kommen die Eigentümer in keinem der Fälle gänzlich aus der Haftung, denn: Wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen, ergibt sich daraus eine „Sekundärhaftung“.

 

Eigentümer sind verantwortlich für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Personen, denen sie die Wartungspflicht übertragen. Sie müssen prüfen, ob die Mieter physisch in der Lage sind, die mit der Aufgabe verbundene Verantwortung zu verstehen und die Wartung zuverlässig durchzuführen.

 

Ist ein Bewohner aus altersbedingten oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Wartung ordnungsgemäß umzusetzen, muss sich der Eigentümer um eine alternative Lösung kümmern. Zusätzlich zu der körperlichen Voraussetzung sollte sichergestellt werden, dass die Bewohner auch die notwendigen fachlichen Kenntnisse besitzen, um die technischen Funktionen des Rauchmelders zu verstehen und die Wartung korrekt durchzuführen.

 

Für wohnungswirtschaftliche Unternehmen ergibt sich also auch nach Übertragung der Wartungspflicht ein weiterer Arbeitsaufwand, der nicht zu unterschätzen ist, wie Experten bestätigen. „Die Übertragung und Überwachung der jährlichen Wartung ist für Eigentümer oder Verwalter ein zeitintensives Unterfangen, um aus der Haftung zu kommen“, erklärt Volker Eck Experte im Rauchmelderservice. „Um sich den Aufwand zu sparen und nicht zuletzt auch in der Haftungsfrage auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich deswegen die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der Montage und Wartung aus einer Hand anbieten kann und das Haftungsrisiko übernimmt.“


Im Schadensfall trifft Eigentümer eine Teilschuld

 

Das Haftungsrisiko ist ein entscheidender Knackpunkt, wenn es um die Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter geht. Denn: Im Schadensfall greift die Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Mietern/Nutzern und der Wohnungseigentümer wird nicht aus der Haftung entlassen.

 

Die Verkehrssicherungspflicht schreibt Eigentümern vor, für den Schutz der Mieter und deren Besucher zu sorgen und somit auch die Funktionssicherheit technischer Geräte zu gewährleisten. „Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass die Bewohner sowie deren Besucher nicht durch vermeidbare Gefahren geschädigt werden können“, erklärt Volker Eck weiter. Versagen also im Brandfall Rauchmelder, die nicht oder nur mangelhaft gewartet wurden, trifft den Vermieter eine Teilschuld. „Um diesem Fall von vornherein vorzubeugen“, sagt der Experte, „sollte die Wartung möglichst von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden.“


Rechtssicherheit nur durch Sichtprüfung

 

Auch bei einer Entscheidung zwischen Fernwartung und Sichtprüfung lohnt sich der sorgfältige Blick in die Vorschriften. In der aktuell gültigen Anwendungsnorm gibt es nämlich keine Festlegung für die Fernwartung.

 

Rechtssicherheit kann damit erst durch die Inaugenscheinnahme der Rauchmelder gewährleistet werden. Nur mit einer Sichtprüfung durch zertifizierte Fachkräfte kann die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder sachgerecht sichergestellt werden. Diese Form der Inspektion hat sich in über 50 Jahren Sichtprüfung bewährt. „Im Schadensfall ist die fehlende normative Grundlage der Fernwartung ein Knackpunkt“, erklärt Volker Eck, „nur ein professioneller Rauchmelderservice kann per Sichtprüfung sicherstellen, dass die Geräte weder beschädigt, beklebt oder beschmutzt, noch durch eine Umnutzung von Räumen falsch platziert oder sogar demontiert sind.“


Entlastung durch professionelle Dienstleistung

 

Ob bei der Montage oder der konsequenten Umsetzung der Wartungspflicht: Für  wohnungswirtschaftliche Unternehmen und Verwalter bleibt der Aufwand nicht aus. Pflichten sind zu erfüllen und Normen zu beachten – und das bei jedem einzelnen Prozessschritt, der in der Rauchmelderpflicht vorgesehen ist. Ein Aufwand, den ein wohnungswirtschaftliches Unternehmen kaum neben den täglichen Aufgaben leisten kann.

                                                                                 

Wir bieten Ihnen gerne den Einbau sowie die jährliche Wartung/Prüfung zusammen mit der Ausführung der Überprüfungstätigkeiten in Ihrem Objekt an.

 

Vorteile für Sie bei Abschluss eines Wartungsvertrages:

  • alle Mitarbeiter verfügen über die notwendige Qualifikation                  (geprüfte Fachkraft nach DIN EN 14676 für Rauchwarnmelder)
  • Ihre Mieter müssen nur an einem Termin anwesend sein
  • Nachweis der fachgerechten Wartung durch jährliche    Wartungsprotokolle
  • keine Sekundärhaftung für Sie als Vermieter

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Quellen: http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-bayern/

 

https://rauchmelderpflicht.net/rechtliche-informationen-ueber-die-rauchmelderpflicht/

 

http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_uebertragung_der_Wartungspflicht_auf_Mieter_birgt_Risiken_1987205.html