weitere Informationen über RWM


Mythen über RWM

"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
 
Irrtum, es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase.
 
"Die Hitze wird mich früh genug wecken."
 
Der größte anzutreffende Irrtum: Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum  Erstickungstod führen.



Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland zeigt Erfolge!

Brandtote vor und nach Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern.

 

Brandopferrisiko sinkt von 1998 bis 2010



Haftung!

Sind Rauchwarnmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter/ Eigentümer, es sei denn, er kann die jährliche Wartung/ Prüfung nachweisen.



Warum RWM?

  • Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes (Hierbei können wir Ihnen helfen. Fragen Sie uns nach der jährlichen Wartung. Zusätzlich erhalten Sie bei der Montage der RWM durch uns ein Installationszertifikat zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.)
  • Persönliches Sicherheitsbewusstsein
  • Vorgabe der Anwendungsnorm, insbesondere die Instandhaltung.  "Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, (höchstens +/- 3 Monaten) einer Inspektion, ,Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen."

Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren.

"Dazu gehört mindestens eine Kontrolle, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind (keine Abdeckung durch Flusen und Staub), eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und die Umgebung um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern."

"Wird eine Verschmutzung der Raucheindringöffnungen festgestellt, so ist dieser nach Herstellerangaben zu reinigen."

 

 


Vorteile von Q-Rauchwarnmeldern


  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von  Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse
  • 10-Jahres-Batterie

Für Gehörlose!

Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose Menschen übernehmen.

Es handelt sich dabei um Hilfsmittel nach § 33 SGB V.

 

! Die Rauchwarnmelder für Gehörlose sind nicht als fester Bestandteil der Wohnung anzusehen und können bei Umzug in die neue Wohnung mitgenommen werden.